Leserbrief unseres Kreisvorsitzenden Matthias Miller zu den Plänen der Bundesregierung den Soli nicht für alle abzuschaffen in der Kreiszeitung:
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur geplanten Rückführung des Solidaritätszuschlages spricht stolz von einer Entlastung von „rund 90 Prozent“ der Beitragszahler. Das klingt zunächst gut. Betrachtet man allerdings den Zweck des Solidaritätszuschlags und die heimlichen sozialpolitischen Umverteilungsabsichten, fragt man sich irritiert: Wieso nicht 100 Prozent?
Der Solidaritätszuschlag wurde zur Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands eingeführt. Ausdrücklich wurde in der damaligen Gesetzesbegründung von einem „solidarische(n) finanzielle(n) Opfer aller Bevölkerungsgruppen“ gesprochen. Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, die Einheit sei vollendet, müssen aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen alle Bevölkerungsgruppen entlastet werden.
Rechtlich, aber auch politisch befindet sich der Entwurf auf einer Irrfahrt. Wie der Beitrag „Kabinett beschließt Scholz Soli Pläne“ verdeutlicht, zahlen Sparer unabhängig der persönlichen Vermögenssituation auch künftig auf eigene Sparerträge den Zuschlag. Jeder, der eigenverantwortlich für den Ruhestand vorgesorgt hat, wird bestraft. Zudem mutiert der Entwurf zu einer zweiten Reichensteuer, die gerade unsere Leistungsträger wie Handwerksmeister, leitende Angestellte, Selbstständige und Unternehmer zahlen müssen.
Werden so Anreize zur Eigenverantwortung, zum Unternehmertum, zum Aufbau eigener Betriebe mit neuen Arbeitsplätzen geschaffen?
Mit der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlagsgesetzes könnte die Regierung endlich der häufig blumig vorgetragenen Forderung nach Bürokratieabbau Taten folgen lassen. Stattdessen säuselt der vorgelegte Entwurf heimlich: Wir brauchen keine Leistungsträger mehr!